Schiedsverfahren
Oftmals ist es von Vertragsparteien nicht gewünscht, dass ein Gerichtsverfahren vor staatlichen Gerichten und dann auch noch in der Öffentlichkeit stattfindet. Hier sind Schiedsgerichte eine gute Alternative.
Schiedsgericht sind nicht nur international anerkannt, sie sind in vielen Branchen und gerade bei großen Geschäftsvolumina und vor allem im internationalen Bereich sogar üblich.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
Die Parteien können die Schiedsrichter selbst benennen und so hoch spezialisierte Persönlichkeiten auswählen, die eine besondere Expertise im jeweiligen Themenbereich mit sich bringen. Zudem finden Schiedsverfahren bzw. Schiedsgerichtsverfahren in der Regel völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit in einem vertraulichen Rahmen statt.
Schließlich sind Schiedsurteile aufgrund der sogenannten New York Convention (einem internationalen Vertrag, der schon im Jahr 1959 in Kraft trat und dem 172 der 194 Staaten (darunter alle EU-Staaten (einschließlich der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Andorra Monaco und San Marino), die USA, China, Indien, Russland, Brasilien, Südafrika etc.) weltweit beigetreten sind) international vollstreckbar.
Weltweit bieten viele Organisationen Serviceleistungen rund um das Thema Schiedsverfahren an und bieten neben geeigneten Räumlichkeiten auch eine Liste mit Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern und übernehmen gerne die vollständige Organisation des Schiedsgerichtsverfahren.
In welchen Situationen benötigt man einen Schiedsrichter?
Bedarf an Schiedsrichtern entsteht in Regel, wenn in einem Vertrag eine Schiedsklausel enthalten ist. Dies bedeutet dann in der Regel, dass ein staatliches Gerichtsverfahren ausgeschlossen ist.
Der übliche Ablauf in Konfliktsituationen ist dann, dass eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei die Absicht, eine Schiedsverfahren einzuleiten, mitteilt und in diesem Zusammenhang eine Person als Schiedsrichterin oder Schiedsrichter benennt. Diese Mitteilung ist verbunden mit der Aufforderung an die andere Vertragspartei ebenfalls eine Schiedsrichterin oder einen Schiedsrichter zu benennen. Diese beiden parteibenannten Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichtern müssen sich dann auf eine dritte Schiedsrichterin oder einen dritten Schiedsrichter als Vorsitzende bzw. Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Das Urteil (sofern es dazu kommt) in einem Schiedsgerichtsverfahren wird zwischen den Schiedsrichtern sodann abgestimmt. Die Wahl der richtigen Schiedsrichterin oder des richtigen Schiedsrichters kann dabei also höchst relevant sein.
Manche Verahrensordnungen sehen auch nur einen oder zwei Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichter vor. Dies kann insbesondere auch vom Gegenstandswert des Schiedsverfahrens abhängen.
Was macht ein Schiedsrichter?
Der bzw. die Schiedsrichter (und Schiedsrichterinnen) sind für eine ordnungsgemäße und zügige Abwicklung des Verfahrens verantwortlich. Sie erlassen Verfahrensanweisungen, setzen Fristen, leiten Schriftsätze weiter, bereiten die mündliche Verhandlung vor, laden die Parteien und auch eventuelle Zeugen, leiten die Verhandlung und entscheiden das Verfahren schlussendlich durch ein Urteil.
Was qualifiziert mich, um als Schiedsrichter in Ihrem Schiedsverfahren tätig zu werden?
Sei dem Jahr 2008 bin ich als Rechtsanwalt tätig und habe seitdem nicht nur unzählige staatliche Gerichtsverfahren als Parteivertreter erlebt, sondern auch viele Schiedsverfahren. Schiedsverfahren habe ich dabei nicht nur als Parteivertreter begleitet, sondern auch als Schiedsrichter.
Ich habe in diesem Zusammenhang bereits praktische Erfahrungen mit Schiedsverfahren nach folgenden Regelungswerken gesammelt:
- ad hoc-Verfahren nach der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO)
- Deutsche Schiedsgerichtsorganisation e.V. (DIS)
- Handelskammer Hamburg
- German Maritime Arbitration Association (GMAA) Hamburg
In welchen Fachgebieten biete ich meine Dienstleistung als Schiedsrichter an?
Schiedsverfahren können auf allen juristischen Fachgebieten durchgeführt werden. Da die juristische Materie aber gerade bei internationalen Bezug hochkomplex und oft unüberschaubar umfangreich sein kann, empfiehlt es sich, sich als Schiedsrichter auf bestimmte Themen und Rechtsgebiete zu fokussieren.
Ich bin gerne in folgenden Rechtsgebieten als Schiedsrichter für Sie tätig:
- Handelsrecht, auch international
- Gesellschaftsrecht, auch international
- Arbeitsrecht, auch international (insbesondere auch an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht, z. B. bei Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen mit Geschäftsführungsorganen, Vorstandsmitgliedern sowie Beirats- oder Aufsichtsratsmitgliedern
- allgemeines Vertragsrecht, auch international
- Erbrecht, auch international
Dr. Marcus Bauckmann, LL.M. - Rechtsanwalt & Wirtschaftsmediator
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